Zutritt zu Veranstaltungen
6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Zutritt zu verwehren. In diesem Fall wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet, soweit in Ziffer 6.3 nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Kinder unter sechs Jahren dürfen Veranstaltungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters besuchen, sofern es sich nicht um speziell ausgewiesene Kinderveranstaltungen handelt.
6.3 Für Tanzveranstaltungen gelten gesonderte Einlassbestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verwehren, wenn der Besucher diese Bestimmungen nicht erfüllt. Hierzu zählen insbesondere ein fehlendes gepflegtes Erscheinungsbild oder das Nichteinhalten der geltenden Regeln (z. B. Hausordnung, Dresscode). Wird der Zutritt aus diesen Gründen verwehrt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Kartenpreise und Ermäßigungen Die Preise für Eintrittskarten werden veranstaltungsspezifisch in den Publikationen des Veranstalters bekannt gegeben. Der Eintrittspreis beinhaltet keinen Verzehr; Getränke werden gesondert durch die Gastronomie vor Ort („Location“) abgerechnet.
Für Ermäßigungen gilt:
7.1 Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „B“ erhalten bei Vorlage eines gültigen Ausweises eine Ermäßigung. Diese Ermäßigung gilt nur in Verbindung mit einem Nachweis, der auch am Veranstaltungstag vorzuzeigen ist.
7.2 Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson erhalten Sonderplätze, die gesondert bestellt werden müssen.
7.3 Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch (vorbehaltlich der Zustimmung gemäß Ziffer 6.2).
7.4 Gruppen erhalten ab zehn Vollzahlern einen Gruppentarif. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen von Ermäßigungen auszunehmen.
Ermäßigungen können pro Karte nur einmal in Anspruch genommen werden und sind nicht kombinierbar.
11.1 Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
11.2 Ein Restbetrag bei geringeren Bestellwerten verbleibt unter dem jeweiligen Gutscheincode erhalten.
11.3 Gutscheine können nicht nachträglich auf bereits getätigte Bestellungen angerechnet werden und sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
11.4 Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig (Verjährungsfrist). Die Weitergabe an Dritte ist gestattet, jedoch darf der Gutscheincode nicht mehrfach verwendet werden, sobald der Wert aufgebraucht ist.
Vorzeitiges Verlassen oder Abbruch der Veranstaltung
13.1 Verlässt der Besucher den Veranstaltungsort vorzeitig nach erfolgtem Einlass (Entwertung der Karte), verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; ein Wiedereintritt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung des Eintrittspreises– auch anteilig – erfolgt bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung nicht.
13.2 Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgebrochen werden, gilt sie als vollständig durchgeführt, sofern sie bis zur Pause oder zu einem wesentlichen Teil stattgefunden hat. Ein Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Absage von Veranstaltungen
14.1 Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Vorverkaufs- oder Systemgebühren werden in der Regel nicht erstattet, sofern diese für eine bereits erbrachte Vermittlungsleistung einer externen Vorverkaufsstelle erhoben wurden.
14.2 Die Rückabwicklung erfolgt über die jeweilige Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, werden die Karteninhaber gebeten, ihre Ansprüche auf Erstattung innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin geltend zu machen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.
16.1 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung erstellt, auf denen der Besucher unter Umständen abgebildet ist, und diese für die Öffentlichkeitsarbeit (Print, Online, Social Media) verwendet.
16.2 Das eigene Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist außer für private, nicht-kommerzielle Zwecke (z. B. Handyfotos) grundsätzlich untersagt, sofern keine gesonderte Akkreditierung vorliegt.
Hausrecht und Verhaltensregeln
17.1 Der Erwerb einer Eintrittskarte verpflichtet den Besucher zur Einhaltung der Hausordnung der Veranstaltungsstätte. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
17.2 Spezifische Regeln für Tanzveranstaltungen: Die Regeln der Tanzveranstaltung sind zwingend einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Verhaltensvorgaben für den Tanzbereich sowie Sicherheitsbestimmungen (z. B. Glasverbote). Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Regeln oder die Anweisungen des Personals ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher der Veranstaltung zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
18.1 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Köln.
18.2 Gerichtsstand ist Köln, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt
Stand: 1. August 2025
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